Neues Asylzentrum in Triengen
Informationsveranstaltung am 30. April
Mitteilung, 17. April 2024
Angesichts der erneuten Notlage bei der Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden plant der Kanton Luzern in der Gemeinde Triengen eine Wohncontainersiedlung zu errichten. Auf dem Steinbärenparkplatz soll ein Aufenthaltszentrum (AZ) mit 80 Plätzen realisiert werden.
Um ihrer Aufnahmepflicht nachzukommen und Ersatzabgaben zu vermeiden, hatte die Gemeinde Triengen während der damals geltenden Gemeindezuweisung in den Jahren 2022/2023 ein Bauprojekt zur Unterbringung von geflüchteten Personen initiiert. Da im Rahmen der damaligen Gemeindezuweisung die Gemeinden verpflichtet waren, dem Kanton Luzern bezugsbereiten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wäre die Gemeinde Triengen für die Finanzierung des geplanten Containerbaus in der Grössenordnung von 2,5 Millionen Franken zuständig gewesen. Mit der Aufhebung der Gemeindezuweisung per Ende September 2023 wurde das Projekt vorläufig sistiert.
Am 5. März 2024 musste der Luzerner Regierungsrat erneut die Notlage bei der Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ausrufen. Die Gemeindezuweisung respektive das System der Ersatzabgaben wurde dabei nicht wieder aktiviert. Der Kanton setzt auf die freiwillige Kooperation und Unterstützung der Luzerner Gemeinden. «Um unseren Beitrag zur Solidarität und zur Bewältigung der Notlage zu leisten und als Gemeinde nicht erneut in die Lage zu kommen, bei einer weiteren Verschärfung der Situation Unterkunftsplätze für Asyl- und Schutzsuchende schaffen zu müssen, bietet der Gemeinderat Triengen dem Kanton Luzern Hand für die Wohncontainersiedlung», sagt die Trienger Sozialvorsteherin Claudia Schatzmann. Die Gemeinde stellt das Land auf dem Steinbärenparkplatz für die Umsetzung des bereits ausgearbeiteten Projektes zur Verfügung und erhält für die vorgeleistete Planung und Landmiete eine Entschädigung. Die Realisierung sowie die Finanzierung der Wohncontainersiedlung wird vollständig durch den Kanton Luzern sichergestellt. Der Gemeinderat hat das im Herbst 2023 eingereichte Baugesuch geprüft und für bewilligungsfähig eingestuft. Die Baubewilligung wurde erteilt. Läuft alles planmässig, kann das Aufenthaltszentrum Triengen (AZ) dank der umfassenden Planungsarbeit der Gemeinde Triengen im Jahr 2023 voraussichtlich bereits im Herbst 2024 durch den Kanton Luzern in Betrieb genommen werden.
Wohncontainersiedlung schafft wichtige Unterbringungsplätze
Die geplante Wohncontainersiedlung bietet Platz für 80 Personen. Das AZ Triengen wird während fünf Jahren durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) betrieben und für die Unterbringung geflüchteter Personen genutzt. Werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche einquartiert, stellen die Schulangebote Asyl der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) den Unterricht sicher. Die Raumverhältnisse der Volksschule Triengen werden somit nicht zusätzlich belastet. Die Betreuung der AZ-Bewohnenden erfolgt durch die DAF. Die Unterkunft wird an Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen von 8 bis 17 Uhr betreut. Bei Bedarf kann die DAF eine Nachtwache installieren oder einen externen Sicherheitsdienst hinzuziehen. Zusätzlich wird eine Begleitgruppe gebildet, um das geordnete Nebeneinander von Bewohnenden und der Bevölkerung zu unterstützen.
Gute Erfahrungen mit Wohncontainersiedlungen
In Meggen wurde im Frühjahr 2023 ein Containerbau in gleicher Grösse als AZ in Betrieb genommen. «Der Betrieb in Meggen läuft reibungslos, weshalb wir das AZ Triengen gleich organisieren werden», sagt Silvia Bolliger, Leiterin der DAF. «Mit dem Projekt in Triengen können wir einen Teil der dringend notwendigen Zusatzplätze schaffen. Wir danken der Gemeinde Triengen für die sehr gute Zusammenarbeit und für die Hilfsbereitschaft», so Bolliger.
Informationsversammlung für Bevölkerung
Am 30. April 2024 findet um 19.45 Uhr im Forum Triengen eine Informationsveranstaltung zum geplanten AZ statt. Die Einladungen zu dieser Veranstaltung werden in alle Haushaltungen der Gemeinde Triengen verschickt. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner sowie Vertretenden der politischen Parteien wurden bereits gestern, 16. April 2024, durch den Gemeinderat und die DAF informiert.